AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

§1 Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen Kaufverträge zwischen uns (im Folgenden auch Verkäufer genannt) und Ihnen als unseren Geschäftskunden (im Folgenden auch Käufer oder Letztverkäufer genannt). Als Geschäftskunden bezeichnen wir alle Unternehmer und Juristische Personen. Diese Geschäftsbedingungen, die auch im Internet unter Sharock-mobile.com jederzeit abrufbar sind oder auf schriftliche Anforderung zur Verfügung gestellt werden, gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder sonstige Vereinbarungen der Parteien werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt oder in der Auftragsbestätigung bestätigt. Auch entsprechendes Schweigen auf eine Vertragserklärung des Käufers mit abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder neuen Bedingungen und Reglungen stellt keine kaufmännische oder sonst unternehmerische Bestätigung derselben dar.
  3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Shamrock GmbH sie schriftlich bestätigt.

§2 Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und
Shamrock Mobile GmbH
Vertreten durch Yongquan Xue
Adresse: Siemensring 44H, 47877 Willich
Tel: +49 2154 – 95 33 820
Fax: +49 2154 – 95 33 822
E-Mail-Adresse: info@shamrock-mobile.com

Handelsregister: Krefeld HRB
Handelsregisternummer: 17151
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE320672155

nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.

§3 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr über das Shop-System oder über andere Fernkommunikationsmittel wie E-Mail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Anbgebots durch die Kundenbestellung dar, das der Anbieter dann annehmen kann. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer eine Bestellanfrage durch eine Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung
  2. Die konkrete Beschaffenheit von vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Produckte wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies gesondert zwischen Verkäufer und Käufer vertraglich vereinbart wurde.
  3. Bei Teillieferbare Aufträge ist der Verkäufer berechtigt,  die gesamte Bestellmenge sofort  einzukaufen und ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand auf erstes Anbieten abzunehmen. Etwaige Änderungswünsche des Käufers können demnach nach Vertragsabschluss nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich zwischen Käufer und Verkäufer schriftlich vereinbart wurde oder mit zumutbarem Aufwand durch den Verkäufer noch möglich ist. Preis- und Lieferterminanpassungen bleiben in diesen Fällen ausdrücklich vorbehalten.
  4. Der geschlossene Vertrag ist bindend und kann nicht einseitig auf Wunsch des Käufers geändert werden.
  5. Der Käufer ist zur Abnahme gemäß § 433 Absatz 2 BGB innerhalb der getroffenen Vereinbarung verpflichtet und hat gemäß § 280, 286 BGB insoweit jegliche Verzögerungsschäden, insbesondere zusätzliche erforderliche Lagerungs- und Lieferungskosten zu ersetzen. Der Käufer schuldet bei fehlender fristgemäßer Abnahme nach den vereinbarten Lieferterminen bzw. Lieferfristen eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % des Nettolieferpreises pro Arbeitstag der Terminüberschreitung, maximal jedoch in Höhe von 5 % des Nettolieferpreises, es sei denn, er hat die Terminüberschreitungen nicht zu vertreten. Auf diese Vertragsstrafe werden etwaige andere Schadensersatzansprüche entsprechend angerechnet. Weitergehende ersatzfähige Schäden und Aufwendungen bleiben hiervon unberührt.
  6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist und nichts anderes in der Auftragsbestätigung als vereinbart bestätigt wurde.
  7. Bei begründeten Anhaltspunkten für ein etwaiges Zahlungsausfallrisiko des Käufers behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises zu liefern (Vorkasse-Vorbehalt). Falls der Verkäufer von dem Vorkasse-Vorbehalt Gebrauch macht, wird der Käufer unverzüglich entsprechend unterrichtet werden. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist erst mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten zu laufen.

§4 Lieferung

  1. Liefertermine bzw. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform vereinbart worden sind. Lieferfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer. Im Falle wirksamer Änderungen an der Bestellung, beginnt die Lieferfrist erst erneut mit Zugang der geänderten Auftragsbestätigung beim Käufer, wenn und soweit der Verkäufer die Fristen ausdrücklich in der geänderten Auftragsbestätigung bestätigt.
  2. Verzögert sich die Lieferung aus vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen,höherer Gewalt, wird der Kunde nach Möglichkeit umgehend informiert und der Verkäufer ist zumindest in diesem Fall nicht zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet.
  3. Der Käufer hat die grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei uns zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr ausser an Feiertagen.  Sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer oder der von Käufer beauftragten Logistikunternehmen ausliefert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
  4. Soweit sich aus einer Bestellung keine bestimmten Abholtermine ergeben, ist die gesamte Menge innerhalb von einer Woche abzuholen. Der Käufer soll eine angemessene Frist für die Vorbereitung der abzuholenden Ware festzusetzen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware rechtzeitig abzuholen und hat Verzögerungsschäden bzw. Lagerungskosten und Wartungskosten.
  5. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufer die Ware nach dem vereinbarten Ort und dabei alle Formalitäten erledigen, geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Verkäufer  trägt die Kosten und die Gefahr bis zu einem Bestimmungsort. Aber der Verkäufer hat während des Verzugs des Käufer mit der Abnahme/ Übergabe der Ware nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

§5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum des Verkäufers bis alle Forderungen erfüllt sind,die dem Verkäufer gegenüber dem Käufer jetzt oder zukünftig zustehen. Soweit sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere insofern er mit der Zahlung seiner Entgeltforderung in Verzug gekommen ist , hat der Verkäufer das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer.
  2. Der Käufer muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln und fachgerecht lagern. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-Wasser-und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich werden, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

§6 Gewährleistung

  1. Der Verkäufer haftet für Sach- und Rechtsmängel gelieferter Ware nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff, 280 ff BGB, indessen ist, bzw. im Falle eines Handelsgeschäftes, vom Käufer § 377 HGB nach den folgenden Regelungen zwingend zu beachten. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Ablieferung bzw. Übergabe der Ware gegenüber dem Käufer, es sei denn, der Verkäufer hat arglistig einen Mangel verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware.
  2. Erkennbare Mängel sind vom Käufer unverzüglich, in der Regel jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Leistungserbringung – auch bzgl. vom Käufer benutzbarer Teilleistungen – schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Eine nicht frist- oder formgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Käufers aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung aus.
  3. Sonstige Pflichtverletzungen sind vor der Geltendmachung weiterer Rechte vom Käufer unverzüglich unter Setzung einer angemessenen Nacherfüllungsfrist schriftlich anzuzeigen. Schlägt die nachträgliche Erfüllung fehl, wobei eine Nachbesserung in der Regel erst mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen anzusehen ist, oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt schriftlich und ausdrücklich sowie endgültig verweigert, kann der Käufer seine gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Der Käufer verpflichtet sich, alle Angaben zu machen, die für die Prüfung und Abwicklung eines Gewährleistungsfalles erforderlich sind. Der Käufer teilt dem Verkäufer die notwendigen Informationen mit, mindestens die Shamrock-Auftragsbestätigungsnummer, Artikelnummer, Reklamationsgrund und soweit möglich Bilder des Schadens. 
  5. Die Anerkennung von Pflichtverletzungen bedarf der Schriftform.
  6. Etwaige vom Verkäufer gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Waren treten neben die Ansprüche aus Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von den oben geannten Regelungen. Einzelheiten des Umfanges solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den einzelnen Verträge mit dem Käufer beiliegen. 

§7 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz- und Aufwendungsersatz für bei Vertragsabschluss bereits vorhandene Mängel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn er den Käufer arglistig getäuscht hat.
  2. Treten wesentliche Mängel auf, die der Käufer nach den vorbezeichneten Regeln nicht selbst beseitigen muss bzw. verursacht hat, so hat der Käufer zunächst nur einen Anspruch darauf, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist ab Anzeige des Mangels durch Nachbesserung behoben wird. Ist die Mängelbeseitigung erfolglos, unzumutbar oder unmöglich, so hat der Käufer nur die gesetzlichen Ansprüche auf Minderung und Rücktritt.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur dann, wenn wesentliche oder typische Vertragspflichten verletzt werden.
  4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einem Vorsatz, auf fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer entsprechenden Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen beruhen.
  5. Haben andere Ursachen an der Erstehung eines Schadens mitgewirkt, für den der Verkäufer grundsätzlich einzustehen hat, so haftet der Verkäufer nur in dem Umfang, wie sein Verschulden im Verhältnis zu den anderen Ursachen steht.

§8 Kundendienst


DIE HOMEPAGE BEFINDET SICH DERZEIT NOCH IM AUFBAU, AUS DIESEM GRUND SIND DIE AGB NOCH NICHT IN VOLLEM UMFANG VOLLSTÄNDIG. BEI FRAGEN KOMMEN SIE BITTE DIREKT AUF UNS ZU. KONTAKTDATEN BEFINDEN SICH IM IMPRESSUM.

  • Im Falle eines Kaufvertrags: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
  • Im Falle einer Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
  • Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
  • Im Falle eines Vertrages zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Möchten Sie mit uns eine neue Geschäftsbeziehung aufbauen oder weitere Fragen haben, Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Absprache bitte an unseren Geschäftskundenvertrieb.